AGB - Teilnahmebedingungen
Der Firma GSP Dienstleistungen GmbH, A-6372 Oberndorf in T., FN 325596v Global Lotto Systems (nachfolgend GLS genannt)
Die Teilnahmebedingungen regeln
- das Verhältnis der Mitspieler untereinander
- das Verhältnis der einzelnen Spieler sowie der Spielgemeinschaften zur Firma GLS
GLS vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen den Abschluss von Verträgen zwischen den einzelnen Mitspielern einer Spielgemeinschaft, die untereinander eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden (nachfolgend Spielgemeinschaft genannt). Die GLS erbringt darüber hinaus die folgenden näher beschriebenen Serviceleistungen gegenüber den einzelnen Mitspielern der Spielgemeinschaft sowie der Spielgemeinschaft insgesamt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Für das Mitspiel und die Leistungen der GLS sind allein die nachfolgenden Teilnahmebedingungen maßgebend.
- Mitspiel
Mit dem Antragsformular beantragt der Mitspieler die Aufnahme in eine/mehrere Spielgemeinschaft(en) und die Entstehung vertraglicher Beziehungen zwischen ihm und der GLS entsprechend den Teilnahmebedingungen. Die Verträge zwischen den Mitspielern untereinander und den Mitspielern und der GLS kommen dann zustande, wenn die GLS dem Mitspieler eine schriftliche Annahme seines Angebots zusendet (Teilnahmebestätigung). Die Annahme seitens GLS hat innerhalb 30 Tagen zu erfolgen. Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung erwirbt der Mitspieler einen Gewinnanspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Spielgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz seiner Spielgemeinschaft entspricht. Jeder Teilnehmer wird entsprechend dem/der von ihm bezahlten Anteil(e) Miteigentümer der Spielscheine, welche von der GLS für ihn erworben und verwahrt werden.
- Kontrolle, Gewinnaufteilung
Jeder Teilnehmer erhält alle Tipps der Spielgemeinschaft(en) in welcher (welchen) er mitspielt, vor der ersten Ziehung des Monats zur Kontrolle. Alle Gewinne werden unter den Teilnehmern der Spielgemeinschaft im Verhältnis der Anteile geteilt. Über die Aufteilung und die Kontoführung ist jedem Spielteilnehmer monatlich Rechenschaft abzulegen (Gewinnmitteilung und Kontoauszug).
- Spielbedingungen und Kündigung
Die Mindestteilnahmedauer ist eine Spielperiode also 8 Ziehungen im „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ der europäischen Lotterieveranstalter unter Mitwirkung der Österreichischen Lotteriegesellschaft mbH und verlängert sich automatisch um je eine weitere Spielperiode (8 Ziehungen), wenn nicht gekündigt wird. GLS entwickelt die Systemreihen (Zahlenkombinationen), die namens und für Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen sind. Ein Anspruch eines einzelnen Mitspielers oder einer Spielgemeinschaft, dass bestimmte Systeme oder Systemreihen eingesetzt werden, oder dass der Mitspieler einer bestimmten Spielgemeinschaft angehört, besteht nicht. Eine Kündigung der Spielteilnahme ist ohne Angabe von Gründen mit 14-tägiger Kündigungsfrist zum Ende jeder Spielperiode möglich. Der Spielbeitrag pro Anteil und Spielperiode ist den entsprechenden Beschreibungen der von GLS eingesetzten Systeme zu entnehmen und ist monatlich im Vorhinein zu bezahlen. Eine Nichtzahlung eines Spielbeitrages berechtigt GLS, die Teilnahme für die unbezahlte Spielperiode auszusetzen. Die Spielbeiträge beinhalten zusätzlich zu den Einsätzen, welche die Lotteriegesellschaft(en) für das Mitspiel erhalten, eine Verwaltungsgebühr (Porti, Mehrwertsteuer und Organisation), welche GLS zusteht. Alle Gewinne werden bei Überschreiten von € 11, oder bei Kündigung abzugsfrei ausbezahlt. (D.h. während einer aktiven Spielteilnahme, werden kleinere Gewinnanteile solange dem Konto des Spielers gutgeschrieben, bis diese € 11, erreicht haben und bei erreichen oder überschreiten von € 11, ausbezahlt. Liegt eine Kündigung der Spielteilnahme vor, so werden selbstverständlich alle dem Kundenkonto gutgeschriebenen Gewinnanteile ausbezahlt, auch wenn diese den Betrag von € 11, nicht erreicht haben. Hierbei handelt es sich um eine verwaltungstechnische Vereinfachung. Es werden jedenfalls alle Gewinne zu 100% ausbezahlt.) Eine Auszahlung der Gewinne ist erst möglich, nachdem diese bei den jeweiligen Lotteriegesellschaften geltend gemacht werden konnten. Gewinnschecks verlieren 24 Monate nach Erhalt Ihre Gültigkeit.
- Sicherung der Spielbeiträge und Gewinne
Der Mitspieler beauftragt GLS für ihn bzw. die Spielgemeinschaft wie folgt tätig zu werden. GLS schließt im eigenen Namen aber für Rechnung der Spielgemeinschaft die Spielteilname mit der österreichischen Lotteriegesellschaft mbH ab. GLS nimmt die Gewinne für die Spielgemeinschaft entgegen und führt sie einem Sonderkonto zu. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt durch GLS an die Mitspieler. Jeder Mitspieler einer Spielgemeinschaft ist ermächtigt, Gewinne gegenüber GLS geltend zu machen und die Auszahlung der Gewinne an Ihn zu verlangen.
- Haftung und Garantie
GLS steht gegenüber den Spielgemeinschaften und den Mitspielern für eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes ein. Die GLS haftet für alle Schäden, die sie im Rahmen Ihrer Service-Leistungen entsprechend diesen Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht hat. Im übrigen haftet die GLS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere insoweit, als die GLS einen Computer einsetzt. Hier haftet Sie ebenfalls bei Bedienungsfehlern und/oder Ausfall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die vertragliche Haftung ist auf den 10fachen Mitspieleinsatz beschränkt, soweit ein Schaden des Mitspielers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
- Spielgeheimnis/Datenschutz
Das Mitspiel und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Mitspieler unterliegen dem Spielgeheimnis. Die GLS sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgt die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Mitspieler an einer Spielgemeinschaft nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Der Mitspieler nimmt davon Kenntnis, dass seine Daten mittels EDV gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden gewährleistet.
- Schlußbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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